Mit Beteiligungsverfahren werden die Abschnitte des Aufstellungsverfahrens einer Bauleitplanung benannt, in denen die Öffentlichkeit allgemein sowie Betroffene, Träger öffentlicher Belange (TöB), Nachbargemeinden usw. im Besonderen über die Planungsabsichten informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden. Schriftliche Stellungnahmen können elektronisch über die Kontakt-Mailadresse eingereicht werden.
Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist ein Planungsinstrument (Planzeichnung mit Begründung) der öffentlichen Verwaltung im System der Raumordnung der Bundesrepublik Deutschland, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll. Gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) ist im Flächennutzungsplan (abgekürzt: FNP oder F-Plan) für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für Bürger, sondern ist nur für Behörden verbindlich. Bürger können aus ihm kein Baurecht ableiten.
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht. Anders als der Flächennutzungsplan, der für das ganze Gemeindegebiet aufgestellt wird (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB), umfasst ein Bebauungsplan in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil. Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen (§ 9 Abs. 7 BauGB). Nach dem Prinzip der Einräumigkeit darf sich der Geltungsbereich mehrerer Bebauungspläne nicht überschneiden. Der Bebauungsplan ist Bürgerverbindlich. Bürger und Verwaltung müssen sich an den Bebauungsplan halten.
(Quelle: Wikipedia)
Eine Übersicht der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen des gesamten Amtsgebietes finden Sie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf folgender Seite: