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Wichtige Information für alle Gäste der Badeanstalt Neukloster

Gegenwärtig ist aus Sicherheitsgründen das Springen von der Brücke an der Badeanstalt teilweise untersagt. Grund hierfür ist die geringe Wassertiefe des Sees. Bitte beachten Sie die eingerichteten Absperrungen. Auch das Springen vom Brückengeländer ist verboten. Dies dient der Sicherheit der Badegäste. 

 

Die Stadt Neukloster hat vom 15.05. bis 15.09. für vier Stunden täglich eine Badeaufsicht für den Bereich der Badeanstalt verpflichtet. Unabhängig hiervon erfolgt die Benutzung der Badeanstalt auf eigene Gefahr. Den Weisungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten. Hierzu zählen die Badaufsicht, Vertreter der Stadtverwaltung Neukloster und der Pächter des Kiosks und des Bootsverleihs. Bitte bedenken Sie, dass insbesondere die Badeaufsicht ehrenamtlich für Ihre Sicherheit sorgt. Respektloses Verhalten gegenüber Aufsichtspersonen sowie Verstöße gegen die Badeordnung, die Sie am Eingang der Badeanstalt finden, werden seitens der Stadt Neukloster nicht toleriert und können einen Platzverweis nach sich ziehen. 

 

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass jede Verunreinigung des Wassers, der Spiel- und Liegewiesen, des Strandbereiches und sonstiger Bereiche der Badeanstalt verboten ist. Für die Entsorgung von angefallenem Müll sind die entsprechenden Behälter zu nutzen. Die Verursacher haften für die Verunreinigungen. 

 

Wir bitten Sie um die Einhaltung der Badeordnung sowie um ein rücksichtsvolles und respektvolles Miteinander, um die Sicherheit an der Badeanstalt zu gewährleisten. 

 

Ihr Ordnungsamt

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Neukloster-Warin
Do, 02. Juli 2026

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