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Information der Gemeindewahlleitung zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Amtes Neukloster-Warin,
sehr geehrte Wahlberechtigte,
die für den Herbst 2025 geplante Bundestagswahl wird bereits am Sonntag, den 23. Februar 2025 stattfinden. Anlass dafür war der Bruch der Ampelkoalition, gefolgt von der verlorenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers. Daraufhin hat der Bundespräsident den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den 23.02.2025 als Termin für die Bundestagswahl festgelegt. Dies konnten Sie in den Medien verfolgen.
Die vorgezogene Bundestagswahl geht mit verkürzten Fristen einher und stellt auch unsere Verwaltung vor Herausforderungen; insbesondere was die Briefwahl anbelangt.
Die Wahlbenachrichtigung muss jedem Wahlberechtigten spätestens bis zum 02.02.2025 zugehen.
Falls Sie beabsichtigten, von Ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch zu machen, möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen:
Die Ausgabe/Übersendung der Briefwahlunterlagen kann erst erfolgen, sobald uns die Stimmzettel vorliegen.
Am 24.01.2025 wird der Landeswahlausschuss über die Zulassung der Landesliste und der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge entscheiden. Erst danach kann die Druckfreigabe erteilt werden. Anschließend müssen die Stimmzettel gedruckt und geliefert werden.
Wir gehen daher davon aus, dass die Bearbeitung Ihrer Briefwahlanträge frühestens ab dem 10.02.2025 möglich sein wird.
Das Zeitfenster bis zum Wahltag beträgt damit lediglich knapp zwei Wochen. Angesichts längerer Postlaufzeiten empfehlen wir Ihnen, wenn möglich, auf eine Rücksendung per Post zu verzichten. Stattdessen können Sie Ihren verschlossenen Wahlbrief direkt in den Rathäusern Neukloster und Warin abgeben oder in unsere Briefkästen einwerfen. Die Briefkästen werden in diesem Zeitraum noch häufiger als bei den vorherigen Wahlen geleert, auch am Wochenende.
Voraussichtlich ab Dienstag, den 11.02.2025 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich in den Einwohnermeldeämtern in Neukloster und Warin beantragen und direkt mitnehmen oder auch vor Ort wählen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Einwohnermeldeämter in diesem Zeitraum vorrangig mit der Bearbeitung der Briefwahlanträge beschäftigt sein werden.
Hinweis: Bei einer Online-Beantragung werden die Briefwahlunterlagen ausschließlich postalisch zugestellt.
Weitere Informationen für Sie als Wähler/in oder Kandidat/in erhalten Sie auf der Internetseite des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter:
Aktuelle Hinweise zur Briefwahl
+++ Briefwahlunterlagen, die bis zum 10.02.2025 beantragt wurden, sind am 10.02.2025 mit der Deutschen Post versendet worden +++
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Wahlbrief mit den Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis spätestens 18:00 Uhr bei uns eingeht.
Angesichts längerer Postlaufzeiten empfehlen wir Ihnen daher, wenn möglich, auf eine Rücksendung per Post zu verzichten. Stattdessen können Sie Ihren verschlossenen Wahlbrief direkt in den Rathäusern Neukloster und Warin abgeben oder in unsere Briefkästen einwerfen. Die Briefkästen werden in diesem Zeitraum noch häufiger als bei den vorherigen Wahlen geleert, auch am Wochenende.
Wahlscheinantrag zum Ausdrucken - HIER KLICKEN!
Sie können die Briefwahl wie folgt beantragen:
Beantragung persönlich im Einwohnermeldeamt - direkte Wahl vor Ort möglich
Beantragung schriftlich
Die Beantragung kann auch ohne amtliches Formular schriftlich erfolgen. Die Schriftform gilt auch durch dokumentierbare elektronische Übermittlung (z. B. Telefax oder E-Mail).Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie uns beim Wahlscheinantrag folgende Informationen übersenden: Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift.
Beantragung durch ausgefüllte Rückseite vom Wahlbenachrichtigungsbrief
Gemeindewahlleiterin:
Frau Marleen Kempken
Telefon: 038422/ 44011
Fax: 038422/ 44026
E-Mail:
Hauptstraße 27
23992 Neukloster
Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeindewahlleiterin
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