Hinweise zur Nutzung von elektronischen Rechnungen

Hinweise zur Nutzung von elektronischen Rechnungen 

Seit dem 01.04.2023 besteht gemäß § 3 E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) i. V. m. der EU-Richtlinie 2014/55/EU sowie des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (§99 GWB) die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, für alle Leistungen, die den Kommunen in Rechnung gestellt werden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Auftragswert.

 

Eine per E-Mail gesendete Rechnung in Schriftform (z.B. als PDF) gilt nicht als elektronische Rechnung im Sinne der ERechVO M-V

 

Sollte Ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern erbringen, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG RE Plattform für Rechnungssteller) nutzen. Für die Nutzung der Plattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

 

Die XRechnungen werden von der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.

Dabei erfolgt die Adressierung der XRechnung an den jeweiligen Empfänger über eine sogenannte Leitweg-Identifikationsnummer (kurz: Leitweg-ID), welche eindeutig einem Rechnungsempfänger zugeordnet ist.

 

Die Leitweg-IDs (inklusive Prüfziffer) des Amtes Neukloster-Warin, sowie der amtsangehörigen Gemeinden lauten:

 

Organisation:

Leitweg-ID

 

 

Gemeinde Bibow 

13 0 74 006-K000-35

Gemeinde Glasin 

13 0 74 023-K000-40

Gemeinde Jesendorf

13 0 74 036-K000-83

Gemeinde Lübberstorf 

13 0 74 046-K000-19

Stadt Neukloster

13 0 74 057-K000-39

Gemeinde Passee 

13 0 74 060-K000-50

Stadt Warin

13 0 74 084-K000-23

Gemeinde Zurow 

13 0 74 090-K000-53

Gemeinde Züsow

13 0 74 091-K000-74

Amt Neukloster-Warin

13 0 74 957-K000-24

 

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